Wie die Gemeinde Gelterkinden schreibt, sind die Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.
Die rö.-kath. Kirche Maria Mittlerin an der Brühlgasse in Gelterkinden.
Die rö.-kath. Kirche Maria Mittlerin an der Brühlgasse in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen.

Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer.

Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit in das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen.

Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt.

Die Bepflanzungen laufend zurückzuschneiden

Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.

Die Höhe muss mindestens 4,5 Meter (über der Fahrbahn) respektive 2,5 Meter (über dem Trottoir) betragen.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein.

Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.

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